Mitglied werden
Wir nehmen aktuell keine neuen Mitglieder auf.
Voraussetzungen
Mitglied werden können laut Satzung: – natürliche Personen – Personengesellschaften – juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts mit Sitz oder Wohnsitz im Landkreis Ravensburg (§ 3 Abs. 1).
Schritte zum Beitritt
1
Beitrittserklärung ausfüllen
Formular hier aufrufen
2
Zulassung durch den Vorstand
Dauert in der Regel X Tage und sie erhalten von uns schriftlich Bescheid über die weitere Vorgehensweise.
3
Einzahlung des Geschäftsanteils
(100 € pro Anteil, § 37 Abs. 1–2)
„Die Mitgliedschaft wird erworben durch eine unbedingte Erklärung des Beitritts und die Zulassung durch den Vorstand.“ (§ 3 Abs. 2 der Satzung)